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Gesund auf Reisen

Sie möchten Reisen und etwas erleben? Egal ob geeigneter Sonnenschutz oder die richtigen Medikamente, mit einer durchdachten Planung und Vorbereitung sind Sie immer auf der richtigen Seite. Mit einer pflegerischen Reisebegleitung bieten wir Ihnen unfassende Sicherheit bei Nah- und Fernreisen.
Der Slogan "Rundum gut versorgt" ist für uns kein Schlagwort oder Werbegag. Wir verstehen unsere Angebote in der Pflege als Auftrag: Jede(r) Einzelne ist uns wichtig, jedem/jeder Einzelnen wenden wir uns persönlich zu.

BETREUUNGS - und REISE - BEGLEIT - KONZEPT endlich einmal wieder richtig durchatmen können, neue Energien auftanken und ein Stück von sich selbst wieder finden lernen. Von einem nachhaltigeren Erholungseffekt für beide wird man ebenfalls ausgehen können, wenn sich Betreuer und Betreuter ohne Trennungsängste, schlechtes Gewissen und ohne Schuldzuweisungen in die Erholungsmaßnahme begeben.
• qualifiziertes (examiniertes) Pflege und Betreuungspersonal leistet Pflege, alle hauswirtschaftlichen Verrichtungen und begleitet zu Therapien und auf allen Ausflügen.
• Weiterer Pflegebedarf auf Anfrage
• werden von Anfang bis Ende von "in der Alten - und Krankenpflege qualifiziertem Personal " begleitet
• Können nach § 39 SGB XI von den Pflegekassen und Sozialämtern bis zu 1432 € und für längstens 4 Wochen pro Jahr gefördert werden. Fordern Sie die Antragsformulare an.
• wird entsprechend Aufwand berechnet und beinhaltet Assistenz / Unterstützung durch autorisierte Pflegefachpersonen
(§ 45a, b, c SGB XI)
Das Pflegeleistungsergänzungsgesetz (in Kraft seit 1.1.2002) ermöglicht zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in häuslicher Pflege, bei denen neben dem Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung ein erheblicher Bedarf an allgemeiner Betreuung vorliegt.

Dies betrifft Pflegebedürftige der Stufen I, II oder III mit
• Demenzbedingten Fähigkeitsstörungen,
• geistigen Behinderungen oder
• psychischen Erkrankungen.
Der MDK muss bei der Begutachtung als Folge der Krankheit oder Behinderung eine dauerhafte und erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz und damit einen erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarf festgestellt haben, z.B.: Weglauftendenz, Störung des Tag-und-Nacht-Rhythmus, Verkennen von Alltagssituationen. Entlastet werden die Angehörigen, die rund um die Uhr beansprucht werden, weil sie die Pflegebedürftigen nicht allein lassen können.
Pflegebedürftige, die diese Kriterien erfüllen, erhalten einen zusätzlichen Betreuungsbetrag von bis zu € 460,- je Kalenderjahr. Die Mittel sind zweckgebunden für Leistungen der Tages- und Nachtpflege, der Kurzzeitpflege und beaufsichtigende Betreuungsformen in Gruppen oder im häuslichen Bereich zu verwenden.

Teilen Sie uns ihren Reisewunsch mit und wir kümmern uns um die Durchführung und Begleitung.




27.8.06 01:07
 




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(27.4.12 06:42)
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